Diese beschränken in Ziffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden in speditionellem Gewahrsam auf 5 Euro/kg bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 Sonderziehungsrechte/kg sowie darüber hinaus auf je Schadenfall bzw. -ereignis auf 1 Million bzw. 2 Millionen Euro oder 2 Sonderziehungsrechte/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist. |